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Videoüberwachung: Was ist erlaubt?

Ob in Bussen, auf Plätzen, im Spital, am Arbeitsplatz oder beim Nachbarn: Videokameras sind heutzutage überall. Aber sind sie auch erlaubt? Das hängt davon ab, wer sie zu welchem Zweck und unter welchen Bedingungen einsetzt. Datenschutzrelevant sind sie, sobald Personen damit erfasst werden. 

Wer filmt?

Gleich vorweg: Falls Sie sich über die Kamera einer Nachbarin ärgern oder sich fragen, ob die Videoüberwachung beim Supermarkt rechtens ist, sind Sie hier am falschen Ort. Für Datenbearbeitungen durch Private ist der eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) zuständig. Auf dessen Website finden Sie umfassende Infos zum Thema (z. B. zu Videoüberwachung in der Nachbarschaft und Videoüberwachung am Arbeitsplatz). 

Wir als kantonale DSB sind zuständig, wenn die Videoüberwachung von einer Behörde veranlasst wurde – also von einer Gemeinde, einem kantonalen Amt, einer (Hoch-)schule oder auch von einem Spital (mehr zum Behördenbegriff unter «Wer gilt alles als Behörde?»).

Wann und wie dürfen Behörden Personen filmen?

Grundsätzlich dürfen Behörden Kameras nur dann einsetzen, wenn dies

  • polizeilichen Zwecken dient (zum Schutz öffentlicher Gebäude und ihrer Benutzerinnen und Benutzer, zur Vorbeugung/Ahndung von Straftaten an öffentlichen Orten oder bei Massenveranstaltungen)
  • mit der Kantonspolizei (Kapo) abgesprochen worden ist bzw. wenn die Kapo zugestimmt hat
  • von der DSB vorabkontrolliert worden ist und
  • transparent – also für die Betroffenen erkennbar – geschieht.

Zu nicht polizeilichen Zwecken sind Videoüberwachungen nur erlaubt, wenn dafür eine konkrete Rechtsgrundlage besteht (etwa im Strafvollzug). In Ausnahmefällen werden auch Kameras in Aufwachräumen von Spitälern gestattet. Wichtig ist bei jeder Art von behördlicher Videoüberwachung, dass sie

  • rechtmässig
  • verhältnismässig
  • zweckgebunden und
  • transparent erfolgt.

Weitere Infos zu behördlichen Videoüberwachungen finden Sie unter «Videoüberwachung: Was ist zu beachten?».

Wo können Sie sich beschweren?

Haben Sie Zweifel an der Rechtmässigkeit einer bestimmten Kamera im öffentlichen Raum / in der Schule / im Spital? Oder möchten Sie eine nicht datenschutzkonforme Videoüberwachung in Ihrer Gemeinde melden? Wenden Sie sich gerne an uns! Beachten Sie: Für private Videoüberwachungen sind wir nicht zuständig (s. oben). Zudem haben die Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun weiterhin eigene Datenschutzbehörden.

Fragen und Antworten 

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