Die wichtigsten Gesetzesänderungen auf einen Blick
Im Jahr 2026 treten gleich mehrere Gesetze und Verordnungen in Kraft, die Datenschutz und Datensicherheit betreffen:
- am 1. September: das totalrevidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG),
- am 1. September: die kantonale Datenschutzverordnung (KDSV),
- am 1. November: das Gesetz über Informations- und Cybersicherheit (ICSG)
- am 1. November: die Verordnung über Informations- und Datensicherheit (IDSV) sowie
- ausführende Weisungen
Die Daten zum ICSG und zur IDSV entsprechen dem aktuellen Planungsstand. Verbindlich sind sie erst dann, wenn der Regierungsrat über die Inkraftsetzung beschlossen hat.
Datenschutz: Die Grundsätze bleiben
Auch wenn sich die Gesetzeslandschaft ändert, bleiben alle zentralen datenschutzrechtlichen Vorgaben und Pflichten weiterhin bestehen. Sie sind nun klarer geregelt und teils in andere Gesetze verschoben worden. Nach wie vor gilt das KDSG für sämtliche Kantons- und Gemeindebehörden sowie für Private, die öffentliche Aufgaben übernehmen (z. B. Spitäler oder besondere Volksschulen; mehr Infos unter «Wer gilt alles als Behörde?»). Unverändert bleibt auch der Grundsatz: Jede Behörde, die zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben Personendaten bearbeitet oder bearbeiten lässt, ist für den Datenschutz selbst verantwortlich. Ausserdem trifft sie geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um eine dem Risiko für die Betroffenen angemessene Datensicherheit zu gewährleisten.
Neue Pflichten: Vorfälle melden, Analysen nachholen
Sie sind von der KDSG-Revision betroffen? Auf folgende Änderungen möchten wir Sie besonders hinweisen:
Informations- und Datensicherheit: Nicht jede Behörde ist von allem betroffen
Für die Datensicherheit verweist das KDSG auf die Grundsätze des ICSG, das den Schutz von Informationen im öffentlichen Interesse regelt; deshalb sind auch die Vorgaben der IDSV und die dazugehörigen ausführenden Weisungen zu beachten. Aber: Nicht jede Bestimmung betrifft jede Behörde. Einige gelten nur für die sogenannten kantonalen Behörden: den Grossen Rat, die Datenschutzbehörde, die Finanzkontrolle, den Regierungsrat, die Kantonsverwaltung, die Gerichtsbehörden und die Staatsanwaltschaft (dabei handelt es sich vor allem um Vorschriften zur Sicherheitsorganisation des Kantons). Andere betreffen alle, die auch dem KDSG unterstehen – also auch Gemeinden und andere Träger öffentlicher Aufgaben. Welche Bestimmungen für Sie gelten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es hängt davon ab, ob sie nur dem KDSG, nur dem ICSG oder beiden Gesetzen unterstehen. Bitte konsultieren Sie die einzelnen Gesetze/Verordnungen und melden sich im Zweifel bei uns.
Übersichtsgrafik: Was gilt – und was nicht mehr?
