Unser Rollenverständnis
Datenschutz ist kein Nice-to-have, sondern ein in der Bundes- und Kantonsverfassung verankertes Grundrecht. Aber: Kein Grundrecht gilt absolut und ohne Ausnahme. Dieselbe Verfassung, die das Recht auf Privatsphäre garantiert, weist den Behörden Aufgaben zu – etwa in den Bereichen Bildung, Gesundheit, Wirtschaft oder Sicherheit. Zu diesem Zweck müssen sie auch Personendaten bearbeiten können. Damit stehen sich zwei Interessen gegenüber: das individuelle Recht auf Privatsphäre und der kollektive Anspruch auf ein funktionierendes Gemeinwesen. Als kantonale Datenschutzbehörde versuchen wir, diese beiden Interessen miteinander in Einklang zu bringen. Wir suchen die Balance zwischen Datenschutz und Digitalisierung, zwischen der Wahrung eines Grundrechts und der Arbeitsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung, zwischen BürgerInnen- und Behördeninteressen. In diesem Sinne bezeichnen wir uns gern als «Hüterin der Waage».
Unsere Aufgaben
Im Wesentlichen haben wir zwei Aufgaben: Behörden bei der Einhaltung ihrer datenschutzrechtlichen Pflichten zu unterstützen und damit zugleich die Rechte der Betroffenen zu schützen. Wir
- beraten kantonale und kommunale Behörden informell,
- nehmen formell Stellung zu datenschutzrelevanten Erlassentwürfen und anderen Massnahmen,
- prüfen geplante elektronische Datenbearbeitungen mit besonderen Risiken für Betroffene (Vorabkontrolle),
- kontrollieren bereits laufende Systeme und Anwendungen auf ihre Datensicherheit (Audits),
- beraten Betroffene,
- vermitteln zwischen Behörden und Betroffenen und
- behandeln Beschwerden.
Unser Team
Zur Erfüllung unserer Aufgaben setzen wir unser Fachwissen aus den Bereichen Recht, Informatik und Kommunikation ein. Unser Team besteht aus:
