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Für Gemeinden: FAQ zum KDSG

Seit dem 1. September 2026 gilt das revidierte kantonale Datenschutzgesetz (KDSG). Die grösste Neuerung betrifft über 1000 Gemeinden und gemeinderechtliche Körperschaften im Kanton Bern: Sie haben keine eigenen Aufsichtsstellen mehr, sondern fallen in unsere Zuständigkeit. Für die Übergangsphase vom alten zum neuen Recht haben wir die wichtigsten Fragen zusammengetragen und beantwortet. Sie werden bei Bedarf ergänzt und bleiben mindestens bis Frühjahr 2027 auf unserer Website.

Ist Ihre Frage nicht dabei oder noch nicht ganz beantwortet? Kontaktieren Sie uns!

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