Wenn Sie neue Personendatensammlungen anlegen oder bestehende ändern, müssen Sie dies in einem Register erfassen. Damit erfüllen Sie erstens Ihre Informationspflicht und helfen zweitens Bürgerinnen und Bürgern bei der Ausübung ihrer Rechte. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Angaben ins Register gehören und wer es führt.
Was müssen Sie eintragen?
Im Register der Datensammlungen müssen Sie Folgendes angeben:
- die verantwortliche Behörde samt Kontaktdaten,
- Rechtsgrundlage und Zweck der Datensammlung /-bearbeitung,
- Art (Name, Geburtsdatum etc.), Kategorie (normal oder besonders schützenswert) und Umfang (Anzahl Betroffener) der bearbeiteten Personendaten,
- die Personendaten, die Sie regelmässig anderen Behörden oder Privatpersonen bekanntgeben (unter Angabe der Empfängerinnen und Empfänger),
- die Aufbewahrungsfrist.
- Neu: Seit dem 1. September 2026 gehören auch der Einsatz von Profiling oder von sogenannten algorithmischen Entscheidsystemen mit hohem Risiko für die Betroffenen (z. B. KI-basierte Sozialhilfeentscheide) ins Register.
Im kantonalen Register der Datensammlungen können Sie nachschauen, was andere Behörden eingetragen haben.
Wo müssen Sie Ihre Datensammlungen melden?
Kantonale Behörden: zentrales Register der DSB
Als kantonale Behörde (also z. B. auch als Spital oder Hochschule, siehe «Wer gilt alles als Behörde?) tragen Sie Ihre Datensammlungen im zentralen Register der kantonalen Datenschutzbehörde ein. Verwenden Sie hierfür bitte unser Web-Formular. Wichtig: Sobald Sie Änderungen an Ihren Datensammlungen vornehmen, sie aufheben oder erweitern, müssen Sie dies im Register nachfassen.
Gemeinden: eigenes Register
Als gemeinderechtliche Behörde (z. B. Einwohner-, Kirchgemeinde oder Gemeindeverband) führen Sie ein eigenes Register Ihrer Datensammlungen. Inhaltlich haben Sie die gleichen Anforderungen zu erfüllen wie Kantonsbehörden (s. oben: «Was müssen Sie eintragen?»). In der Form sind Sie aber frei: Sie können das Register digital oder in Papierform führen – solange Sie gewährleisten, dass Betroffene und Interessierte Einsicht nehmen können. Auch Sie müssen Ihre Register aktuell halten.