Logo Kanton Bern / Canton de BerneDatenschutzbehörde

Die sechs Grundsätze

Datenschutz ist nicht so kompliziert wie sein Ruf. Im Kern besteht er aus sechs simplen Prinzipien: 

1. Gesetzmässigkeit

Jede Datenbearbeitung muss sich auf eine hinreichende gesetzliche Grundlage stützen.

2. Zweckbindung

Daten dürfen nur zu einem bestimmten Zweck beschafft und grundsätzlich nicht für andere Zwecke bearbeitet werden.

3. Verhältnismässigkeit

Jede Datenbearbeitung muss verhältnismässig sein, weshalb immer nur «so viel wie nötig, so wenig wie möglich» gestattet ist. Nicht mehr benötigte Daten sind zu löschen.

4. Richtigkeit

Die bearbeiteten Daten müssen richtig, vollständig und aktuell sein.

5. Datensicherheit

Die Daten sind vor missbräuchlicher Verwendung zu schützen. Durch angemessene technische und organisatorische Massnahmen müssen Behörden dafür sorgen, dass die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität und Nachvollziehbarkeit der Daten sichergestellt sind.

6. Transparenz

Behörden müssen Personendaten transparent – also für die Betroffenen erkennbar – bearbeiten.

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