Als Bernische Verwaltung oder Organisation mit öffentlichem Auftrag (s. «Wer gilt alles als Behörde?») unterstehen Sie dem kantonalen Datenschutzgesetz (KDSG) und den darin formulierten Grundsätzen. Das bedeutet: Sie sind dafür verantwortlich, dass Personendaten recht- und verhältnismässig bearbeitet und nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden. Die Daten müssen korrekt, aktuell sowie vor Verlust und unbefugtem Zugriff gesichert sein (siehe «Grundsätze im Datenschutz»).
Zur Wahrnehmung Ihrer datenschutzrechtlichen Verantwortung haben Sie insbesondere folgende Pflichten:
Zusätzliche Bestimmungen und Rechtsgrundlagen für Ihren Aufgabenbereich finden Sie in den jeweiligen Fachgesetzen – z. B. im Volksschulgesetz oder im Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt der Schweizerinnen und Schweizer.